Baustopp für Kreisstraße im Tennenbacher Tal im Landkreis Emmendingen bestätigt
Kategorie: Recht | 22. Februar 2018
Der VGH Baden-Württemberg hat entschieden, dass der erste Bauabschnitt einer Kreisstraße bis zu einer neuen Entscheidung des Regierungspräsidiums über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorläufig nicht begonnen werden darf (Az. 5 S 1659/17).
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Quelle: www.datev.de