Bauunternehmer haftet für die Erfüllung der Beitragszahlungspflicht eines Subunternehmers nur im Rahmen des Auftragsvolumens
Kategorie: Recht | 23. Oktober 2019
Das LSG Baden-Württemberg stellt klar, dass bei der Haftung für die Beitragspflicht eines Nachunternehmers der Auftragswert maßgeblich ist und nicht derjenige des gesamten Bauvorhabens (Az. L 6 U 3728/18).
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Quelle: www.datev.de