Bayern möchte Kindergeldzahlungen im EU-Ausland anpassen

Kategorie: Steuern | 8. Juni 2018

Bayern möchte, dass sich das Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder nach der Kaufkraft des jeweiligen Landes richtet. Dies sieht ein Gesetzesantrag vor, den das Land am 08.06.2018 im Plenum des Bundesrats vorgestellt hat.

Weitere Informationen: Bayern möchte Kindergeldzahlungen im EU-Ausland anpassen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

DSGVO und Schienentransport: Die Geschlechtsidentität des . . . ...

Die Erhebung von Daten hinsichtlich der Anrede der Kunden ist . . . ... [weiterlesen]

Bekanntmachung DRÄS 14 . . .

Das BMJ hat am 30.12.2024 den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. . . . ... [weiterlesen]

Archiv