Bayern: Weihnachtsfriede vom Finanzamt

Kategorie: Steuern | 15. Dezember 2017

Auch die Finanzämter in Bayern behalten den „Weihnachtsfrieden“ bei. Das teilte das Bayerische Staatsministerium der Finanzen mit. Vorm 21.12.2017 bis 01.01.2018 werden keine Außenprüfungen begonnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Ausnahmen würden nur gemacht, wenn etwa wegen drohender Verjährung Steuerausfälle vermieden werden müssten.

Weitere Informationen: Bayern: Weihnachtsfriede vom Finanzamt

Quelle: www.datev.de

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