Bayern zentralisiert die Veranlagung der Mindeststeuer
Kategorie: Steuern und Recht | 2. Oktober 2024
Das Mindeststeuergesetz findet seit Anfang 2024 in Deutschland Anwendung. Die betroffenen Unternehmen sind danach verpflichtet, bis 30. Juni 2026 eine Mindeststeuer-Anmeldung bei dem für sie örtlich bzw. zentral zuständigen Finanzamt einzureichen. Hierauf macht das BayLfSt aufmerksam.
Quelle: www.datev.de