BdSt rät: Auslandssemester beim Finanzamt angeben

Kategorie: Steuern | 1. Juni 2018

Studenten, die an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind, aber ein Auslandssemester absolvieren, sollten die Kosten für die Unterkunft im Ausland und den Verpflegungsmehraufwand in ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Der BdSt unterstützt zu dieser Frage eine Musterklage. Denn bei einem Auslandssemester, bei dem hohe Kosten auf den Studenten zukommen können, stellt sich das Finanzamt bei der Anerkennung der Ausgaben oft quer.

Weitere Informationen: BdSt rät: Auslandssemester beim Finanzamt angeben

Quelle: www.datev.de

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