beA-Fahrplan hat Bestand
Kategorie: Recht | 9. August 2018
Die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechtsanwaltskammern haben durch Beschlussfassung in Textform den Beschluss der Präsidentenkonferenz vom 27.06.2018 dahin abgeändert, dass die von secunet unter Ziffer 4.5.3 ihres Abschlussberichtes benannte Schwachstelle in Abstimmung mit der Justiz im laufenden Betrieb beseitigt wird. Alle anderen Regelungen des Beschlusses bleiben unverändert.
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Quelle: www.datev.de