Beachtung eines Lehrplanwerks durch Musikschullehrer führt nicht zur Sozialversicherungspflicht
Kategorie: Recht | 16. März 2018
Musiklehrer, die mit kommunalen Musikschulen Vereinbarungen über Unterrichtsleistungen in freier Mitarbeit abschließen, werden nicht deshalb zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten der Musikschule, weil sie das Lehrplanwerk des Verbands deutscher Musikschulen zu beachten haben. So entschied das BSG (Az. B 12 R 3/17 R).
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Quelle: www.datev.de