Beantragungen für steuerliche Entlastungen nach Sturmtief "Friederike" ab sofort möglich

Kategorie: Steuern | 20. März 2018

Nach zahlreichen Schäden, die das Sturmtief „Friederike“ zu Beginn des Jahres an Gebäuden, an der Infrastruktur und besonders in Waldgebieten angerichtet hat, können betroffene Bürgerinnen und Bürger ab sofort steuerliche Hilfsmaßnahmen beantragen. Damit will die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen die zum Teil erheblichen finanziellen Belastungen für Menschen in Notlagen senken.

Weitere Informationen: Beantragungen für steuerliche Entlastungen nach Sturmtief "Friederike" ab sofort möglich

Quelle: www.datev.de

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