Bedeutung der BBiG-Novelle für die bestehenden Fortbildungsbezeichnungen

Kategorie: Steuern | 13. Februar 2020

Nach Inkrafttreten des novellierten Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zum 01.01.2020 sind Anpassungen bei den bestehenden Fortbildungsbezeichnungen im Bereich der steuerberatenden Berufe lt. DStV zumindest in der unmittelbaren Zukunft nicht zu erwarten. Den Takt geben hier entsprechende gesetzliche Übergangsvorschriften vor.

Weitere Informationen: Bedeutung der BBiG-Novelle für die bestehenden Fortbildungsbezeichnungen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Bundestag aufgelöst: Bundestagspräsidentin Bas fordert alle . . . ...

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat die Bundestagspräsidentin am 27.12.2024 darüber informiert, . . . ... [weiterlesen]

Im Job an Weihnachten und zur . . . ...

Wer an den Feiertagen im Erwerbsjob beschäftigt ist und was . . . ... [weiterlesen]

Archiv