Bedeutung von Betriebsvermögen für Befreiungsanspruch gem. § 150 Abs. 8 AO
Kategorie: Steuern und Recht | 3. Januar 2022
Das FG Schleswig-Holstein hat sich mit der Frage befasst, ob der Klägerin ein Anspruch gem. § 150 Abs. 8 AO auf Befreiung von der Verpflichtung zur Übermittlung ihrer Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung im Wege der Datenfernübertragung für das Streitjahr 2019 zustand, weil ihr dies wirtschaftlich unzumutbar war (Az. 1 K 12/21).
Quelle: www.datev.de