Befreiung von der Verpflichtung zum Kapitalertragsteuereinbehalt bei Personengesellschaften

Kategorie: Steuern | 29. Dezember 2017

Das FG Hamburg entschied, dass die Befreiung von der Verpflichtung zum Kapitalertragsteuereinbehalt auch in Fällen gilt, in denen Gläubiger der Kapitalerträge eine Personengesellschaft ist (Az. 2 K 57/17).

Weitere Informationen: Befreiung von der Verpflichtung zum Kapitalertragsteuereinbehalt bei Personengesellschaften

Quelle: www.datev.de

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