Befristung der Arbeitsverhältnisse studentischer Hilfskräfte

Kategorie: Recht | 14. September 2018

Die Befristung des Arbeitsverhältnisses einer studentischen Hilfskraft setzt nach § 6 WissZeitVG voraus, dass nach dem Arbeitsvertrag wissenschaftliche oder künstlerische Hilfstätigkeiten zu erbringen sind. Eine wissenschaftliche Hilfstätigkeit liegt vor, wenn der Forschung und Lehre anderer unterstützend zugearbeitet wird; dass die Tätigkeit dem Hochschulbetrieb allgemein zugutekommt, genügt demgegenüber nicht. Dies hat das LG Berlin-Brandenburg entschieden (Az. 7 Sa 143/18).

Weitere Informationen: Befristung der Arbeitsverhältnisse studentischer Hilfskräfte

Quelle: www.datev.de

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