Behinderung der Straßenbahn kann teuer werden
Kategorie: Recht | 27. März 2018
Das AG Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Behinderung des Straßenbahnnetzes zur Übernahme der Kosten für einen Schienenersatzverkehr führen kann (Az. 32 C 3586/16 (72)).
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Quelle: www.datev.de