Bei Berechnung von Jahresurlaub muss genommener Elternurlaub nicht berücksichtigt werden

Kategorie: Recht | 4. Oktober 2018

Eine nationale Bestimmung, wonach bei der Berechnung der Dauer des einem Arbeitnehmer gewährleisteten bezahlten Jahresurlaubs die Dauer eines von dem Arbeitnehmer genommenen Elternurlaubs nicht berücksichtigt wird, ist mit dem Unionsrecht vereinbar. Der Zeitraum eines Elternurlaubs kann lt. EuGH einem Zeitraum tatsächlicher Arbeitsleistung nicht gleichgestellt werden (Rs. C-12/17).

Weitere Informationen: Bei Berechnung von Jahresurlaub muss genommener Elternurlaub nicht berücksichtigt werden

Quelle: www.datev.de

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