Bei Berechnung von Jahresurlaub muss genommener Elternurlaub nicht berücksichtigt werden
Kategorie: Recht | 4. Oktober 2018
Eine nationale Bestimmung, wonach bei der Berechnung der Dauer des einem Arbeitnehmer gewährleisteten bezahlten Jahresurlaubs die Dauer eines von dem Arbeitnehmer genommenen Elternurlaubs nicht berücksichtigt wird, ist mit dem Unionsrecht vereinbar. Der Zeitraum eines Elternurlaubs kann lt. EuGH einem Zeitraum tatsächlicher Arbeitsleistung nicht gleichgestellt werden (Rs. C-12/17).
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Quelle: www.datev.de