Bei Klagen gegen Volkswagen wegen der sog. Abgas-Affäre keine Verjährung
Kategorie: Recht | 18. Oktober 2019
Das LG Osnabrück hatte sich mit der Frage zu befassen, ob bei 2019 eingegangenen Verfahren bzgl. der Abgas-Affäre bereits die gesetzliche Verjährung eingetreten sein könnte. Die Folge wäre, dass die betroffenen Fahrzeughalter ihre möglichen Ansprüche nicht mehr gegen den Hersteller durchsetzen könnten (Az. 6 O 918/19).
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Quelle: www.datev.de