Bei Kreuzfahrt eines Schwerstbehinderten kein Anspruch auf Reisekosten der notwendigen Begleitperson als Eingliederungshilfe

Kategorie: Recht | 6. Februar 2018

Das SG Leipzig hat die Klage eines Schwerstbehinderten gegen den Landkreis Leipzig auf Erstattung der Reisekosten für seine Begleitperson auf einer Kreuzfahrt abgewiesen, da die Kreuzfahrt nicht für eine Teilhabe des Klägers am Leben in der Gemeinschaft erforderlich gewesen sei (Az. S 10 SO 115/16).

Weitere Informationen: Bei Kreuzfahrt eines Schwerstbehinderten kein Anspruch auf Reisekosten der notwendigen Begleitperson als Eingliederungshilfe

Quelle: www.datev.de

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