Beitragspflicht für Versorgungsbezüge in der GKV und sozialen Pflegeversicherung verfassungsgemäß

Kategorie: Recht | 4. September 2018

Die Beitragszahlung durch die Bezieher von Versorgungsbezügen in die gesetzliche Krankenversicherung und soziale Pflegeversicherung ist mit der Verfassung vereinbar. Sie stellt weder einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG dar noch greift sie unverhältnismäßig in die Rechte der Betroffenen ein. So entschied das BVerfG (Az. 1 BvL 2/18).

Weitere Informationen: Beitragspflicht für Versorgungsbezüge in der GKV und sozialen Pflegeversicherung verfassungsgemäß

Quelle: www.datev.de

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