Bekämpfung der Geldwäsche – Anordnungen der WPK zu den internen Sicherungsmaßnahmen sowie zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten
Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 6. Oktober 2017
Die WPK hat ihre Anordnungen zu den internen Sicherungsmaßnahmen sowie zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten an das am 26. Juni 2017 in Kraft getretene, neu gefasste Geldwäschegesetz angepasst.
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Quelle: www.datev.de