Bekämpfung der Geldwäsche: Empfehlungen für die Erstellung einer Risikoanalyse durch WP/vBP
Kategorie: Steuern und Recht | 4. Oktober 2021
WP/vBP sind Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG), § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG. Als solche haben sie geldwäscherechtliche Pflichten zu erfüllen. Dies betrifft auch die Erstellung einer Risikoanalyse nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 GwG. Die WPK bringt dazu Beispiele.
Quelle: www.datev.de