Bekämpfung der Geldwäsche: Nationale Risikoanalyse ist zu beachten
Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 29. Oktober 2019
Im Oktober 2019 hat das BMF die erste Nationale Risikoanalyse veröffentlicht. Verpflichtete des Geldwäschegesetzes, also auch WP/vBP, müssen bei der Erstellung ihrer eigenen Risikoanalyse die Ergebnisse der Nationalen Risikoanalyse berücksichtigen und ihre eigene Risikoanalyse gegebenenfalls anpassen. Darauf weist die WPK hin.
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Quelle: www.datev.de