Bekämpfung der Geldwäsche: Neues Geldwäschegesetz bringt veränderte Pflichten auch für WP/vBP
Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 29. Juni 2017
Am 26.06.2017 ist das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft getreten. Das Gesetz bringt Neuerungen auch für WP/vBP als Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG. Die WPK hat einen Überblick über wesentliche Änderungen aus Sicht des Berufsstandes zusammengestellt.
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Quelle: www.datev.de