Belehrung über die Aussichtslosigkeit eines Rechtsmittels
Kategorie: Steuern und Recht | 30. Juli 2021
Will der Mandant trotz umfassender Belehrung über die Aussichtslosigkeit eines eingelegten Rechtsmittels an diesem festhalten, muss der Anwalt nicht für die dadurch entstandenen Mehrkosten haften. Dies entschied das AG Frankfurt (Az. 32 C 807/21 (92)).
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Quelle: www.datev.de