Bemessung des Elterngelds bei mehrfachem Steuerklassenwechsel: Die relativ am längsten geltende Steuerklasse entscheidet

Kategorie: Recht | 28. März 2019

Wechselt der Elterngeldberechtigte die Steuerklasse im Bemessungszeitraum für das Elterngeld mehrmals, kommt es auf die im Bemessungszeitraum relativ am längsten geltende Steuerklasse an. Die maßgebliche Steuerklasse muss nicht mindestens in sieben Monaten des Bemessungszeitraums gegolten haben, auch wenn diese absolute Betrachtung für den Elterngeldberechtigten im Einzelfall finanziell günstiger ist. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 10 EG 8/17).

Weitere Informationen: Bemessung des Elterngelds bei mehrfachem Steuerklassenwechsel: Die relativ am längsten geltende Steuerklasse entscheidet

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Achte Verordnung zur Änderung von Verordnungen . . . ...

Die 8. Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz . . . ... [weiterlesen]

Kooperationen mit Wissenschaft treiben Spitzeninnovationen von . . . ...

Unternehmen, die mit der Wissenschaft kooperieren, haben laut einer aktuellen . . . ... [weiterlesen]

Archiv