Bemessung des Elterngelds bei mehrfachem Steuerklassenwechsel: Die relativ am längsten geltende Steuerklasse entscheidet
Kategorie: Recht | 28. März 2019
Wechselt der Elterngeldberechtigte die Steuerklasse im Bemessungszeitraum für das Elterngeld mehrmals, kommt es auf die im Bemessungszeitraum relativ am längsten geltende Steuerklasse an. Die maßgebliche Steuerklasse muss nicht mindestens in sieben Monaten des Bemessungszeitraums gegolten haben, auch wenn diese absolute Betrachtung für den Elterngeldberechtigten im Einzelfall finanziell günstiger ist. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 10 EG 8/17).
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Quelle: www.datev.de