Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers – Einladung zu einem Vorstellungsgespräch – Mindestnote der Ausbildung

Kategorie: Steuern und Recht | 29. April 2021

Geht dem öffentlichen Arbeitgeber die Bewerbung einer schwerbehinderten oder dieser gleichgestellten Person zu, muss er diese nach § 165 Satz 3 SGB IX zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Nach § 165 Satz 4 SGB IX ist eine Einladung entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt. So das BAG (Az. 8 AZR 279/20).

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Quelle: www.datev.de

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