Berechnung der Säumniszuschläge durch die Familienkassen rechtswidrig

Kategorie: Steuern und Recht | 26. April 2021

Die bisherige Berechnung der Säumniszuschläge zu Kindergeldrückforderungen durch den Inkasso-Service der Familienkassen ist rechtswidrig. Das entschied das FG Köln (Az. 3 K 3048/17).

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Quelle: www.datev.de

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