Berechnung des Einkommens bei Grundsicherung – Vom Arbeitgeber bereitgestellte Verpflegung

Kategorie: Recht | 9. August 2019

Für die Berechnung des Einkommens nach § 2 Abs. 5 ALG II-V ist es unerheblich, ob vom Arbeitgeber bereitgestellte Verpflegung tatsächlich in Anspruch genommen wird. So entschied das SG Stuttgart (Az. S 12 AS 4117/18).

Weitere Informationen: Berechnung des Einkommens bei Grundsicherung – Vom Arbeitgeber bereitgestellte Verpflegung

Quelle: www.datev.de

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