Berichtigung von Anzahlungsrechnungen für später nicht gelieferte Blockheizkraftwerke
Kategorie: Steuern | 6. Mai 2020
Das FG Baden-Württemberg hatte über die Berichtigung von Anzahlungsrechnungen für später nicht gelieferte Blockheizkraftwerke zu entscheiden (Az. 1 K 2617/19).
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Quelle: www.datev.de