Berliner Hunderegister: Halterin von „Dino“ muss 17,50 Euro zahlen

Kategorie: Steuern und Recht | 15. November 2023

Die Erhebung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 17,50 Euro für die Registrierung eines Hundes in dem zum 1. Januar 2022 errichteten zentralen Hunderegister in Berlin ist rechtmäßig. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. VG 37 K 256/22).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Echtheitsnachweis: Hohe Anforderungen an die Prüfung . . . ...

Stützt sich die Berichterstattung über den Chatverlauf einer namentlich benannten . . . ... [weiterlesen]

Krankenversicherungsrecht: Leistungen bei CFS-Syndrom . . .

Das Chronische Fatigue-Syndrom ist eine Erkrankung mit vielen Unsicherheiten in . . . ... [weiterlesen]

Archiv