Berliner Hunderegister: Halterin von „Dino“ muss 17,50 Euro zahlen
Kategorie: Steuern und Recht | 15. November 2023
Die Erhebung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 17,50 Euro für die Registrierung eines Hundes in dem zum 1. Januar 2022 errichteten zentralen Hunderegister in Berlin ist rechtmäßig. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. VG 37 K 256/22).
Quelle: www.datev.de