Berufsgenossenschaft muss Blasenkrebs eines Kfz-Mechanikers als Berufskrankheit anerkennen

Kategorie: Recht | 3. Juli 2019

Berufskrankheiten sind – ebenso wie Arbeitsunfälle – Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung. Hierzu zählt nach der BK Nr. 1301 auch ein Blasentumor durch aromatische Amine wie dem o-Toluidin. Diesem Gefahrstoff war ein Kfz-Mechaniker insbesondere vor dem Verbot bleihaltiger Ottokraftstoffe wegen der darin enthaltenen Azo-Farbstoffe in relevantem Umfang ausgesetzt. So entschied das LSG Hessen (Az. L 3 U 48/13).

Weitere Informationen: Berufsgenossenschaft muss Blasenkrebs eines Kfz-Mechanikers als Berufskrankheit anerkennen

Quelle: www.datev.de

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