Berufsoffizier bekommt Kosten einer Transatlantikschiffspassage erstattet
Kategorie: Recht | 20. April 2018
Das OVG Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ein Bundeswehroffizier im Einzelfall Anspruch auf die Erstattung der Kosten einer Transatlantikschiffspassage als Umzugskosten hat (Az. 1 A 1971/15).
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Quelle: www.datev.de