Berufung einer Gestütsleiterin im Kündigungsschutzverfahren bleibt ohne Erfolg

Kategorie: Recht | 14. März 2019

Das Land Nordrhein-Westfalen, Träger des in Warendorf ansässigen Landgestüts, hat der früheren Gestütsleiterin zu Recht außerordentlich gekündigt. So entschied das LAG Hamm und auf verwies auf das im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder angelegte Verbot der Annahme von Dritten gewährter Vergünstigungen (Az. 11 Sa 980/18).

Weitere Informationen: Berufung einer Gestütsleiterin im Kündigungsschutzverfahren bleibt ohne Erfolg

Quelle: www.datev.de

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