Berufung in Verfahren wegen Verzichts auf NRW-Soforthilfen 2020 zugelassen
Kategorie: Steuern und Recht | 12. Februar 2025
Die Annahme des VG Gelsenkirchen in zwei Urteilen, der formularmäßig erklärte Verzicht auf NRW-Soforthilfen 2020 sei unwirksam, ist nach Einschätzung des OVG Nordrhein-Westfalen ernstlich zweifelhaft und hat deshalb die Berufung zugelassen (Az. 4 A 2928/24 und 4 A 2929/24).
Quelle: www.datev.de