Berufungen der Gesamtfrauenvertreterin der Berliner Justiz erfolglos

Kategorie: Recht | 18. Oktober 2019

Das OVG Berlin-Brandenburg hat über drei Klagen der Gesamtfrauenvertreterin der Berliner Justiz verhandelt und u. a. festgestellt, dass das Berliner Landesgleichstellungsgesetz nicht für Richterinnen gilt (Az. 4 B 22.17, 4 B 23.17 und 4 B 35.17).

Weitere Informationen: Berufungen der Gesamtfrauenvertreterin der Berliner Justiz erfolglos

Quelle: www.datev.de

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