Beschädigung eines Autos durch Hotel-Parkservice

Kategorie: Recht | 2. Oktober 2019

Das OLG Köln hat im Rechtsstreit um die Beschädigung eines Autos durch einen Hotel-Parkservice das Hotel und den Mitarbeiter nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Schadenersatzzahlung verpflichtet (Az. 22 U 134/17).

Weitere Informationen: Beschädigung eines Autos durch Hotel-Parkservice

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Einwegkunststofffondsgesetz: Konsultation des Umweltbundesamts zu den . . . ...

Das Umweltbundesamt führt aktuell eine Verbändeanhörung zu seinen Prüfleitlinien durch. . . . ... [weiterlesen]

Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ . . . ...

Das BMF teilt die Änderung des Schreibens vom 3. November . . . ... [weiterlesen]

Archiv