Beschäftigte sind während des Aufenthaltes in der Toilettenanlage nicht unfallversichert

Kategorie: Recht | 17. Juni 2020

Das LSG Baden-Württemberg hält daran fest, dass der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bereits an der Außentür zur Toilettenanlage endet und nicht erst mit dem Durchschreiten der Schwelle zu den Toilettenkabinen (Az. L 10 U 2537/18).

Weitere Informationen: Beschäftigte sind während des Aufenthaltes in der Toilettenanlage nicht unfallversichert

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Fitnessstudio-Urteil: McFIT muss Preise richtig angeben . . .

24,90 Euro im Monat sollte die Mitgliedschaft bei McFIT im . . . ... [weiterlesen]

Fehlende Widerrufsbelehrung kostet Gartenbauer den gesamten . . .

Das LG Frankenthal hatte kürzlich über einen Fall zu entscheiden, . . . ... [weiterlesen]

Archiv