Beschäftigte sind während des Aufenthaltes in der Toilettenanlage nicht unfallversichert
Kategorie: Recht | 17. Juni 2020
Das LSG Baden-Württemberg hält daran fest, dass der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bereits an der Außentür zur Toilettenanlage endet und nicht erst mit dem Durchschreiten der Schwelle zu den Toilettenkabinen (Az. L 10 U 2537/18).
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Quelle: www.datev.de