Bescheidänderung bei falscher zeitlicher Zuordnung von Hinzuschätzungsbeträgen möglich
Kategorie: Steuern und Recht | 15. Oktober 2021
Wird ein Hinzuschätzungsbetrag zunächst auf mehrere Jahre verteilt, obwohl eine Erfassung des Gesamtbetrages nur in einem Jahr zutreffend wäre, ist der Bescheid dieses Jahres nach § 174 Abs. 4 AO änderbar. Dies entschied das FG Münster (Az. 2 K 1155/19).
Quelle: www.datev.de