Bescheinigung für den Handel mit Waren im Internet: Vordruckmuster USt 1 TL – Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 4 UStG

Kategorie: Steuern | 18. Oktober 2019

Das BMF hat das Vordruckmuster USt 1 TL – Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 4 UStG bezüglich der Haftung für die Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet eingeführt (Az. III C 5 – S-7420 / 19 / 10002 :002).

Weitere Informationen: Bescheinigung für den Handel mit Waren im Internet: Vordruckmuster USt 1 TL – Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 4 UStG

Quelle: www.datev.de

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