Beschlagnahme noch legaler neuer psychoaktiver Stoffe, die kurz vor einem gesetzgeberischen Verbot stehen, rechtmäßig
Kategorie: Recht | 30. August 2019
Der VGH Baden-Württemberg entschied, dass die polizeiliche Beschlagnahme sog. neuer psychoaktiver Stoffe, die im Moment der Beschlagnahme legal verkauft werden dürfen, deren gesetzgeberisches Verbot durch das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) jedoch unmittelbar bevorsteht, rechtmäßig ist (Az. 1 S 1772/19).
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Quelle: www.datev.de