Beschluss der EU-Kommission, eine für einige spanische Profifußballvereine geltende Steuerregelung als staatliche Beihilfe einzustufen, ist nichtig
Kategorie: Steuern | 26. Februar 2019
Das Gericht der EU erklärt den Beschluss der Kommission, die für vier spanische Profifußballvereine geltende Steuerregelung als staatliche Beihilfe einzustufen, für nichtig (Rs. T-679/16).
Weitere Informationen: Beschluss der EU-Kommission, eine für einige spanische Profifußballvereine geltende Steuerregelung als staatliche Beihilfe einzustufen, ist nichtig
Quelle: www.datev.de