Beschluss der EU-Kommission, eine für einige spanische Profifußballvereine geltende Steuerregelung als staatliche Beihilfe einzustufen, ist nichtig

Kategorie: Steuern | 26. Februar 2019

Das Gericht der EU erklärt den Beschluss der Kommission, die für vier spanische Profifußballvereine geltende Steuerregelung als staatliche Beihilfe einzustufen, für nichtig (Rs. T-679/16).

Weitere Informationen: Beschluss der EU-Kommission, eine für einige spanische Profifußballvereine geltende Steuerregelung als staatliche Beihilfe einzustufen, ist nichtig

Quelle: www.datev.de

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