Besetzung einer ministeriellen Abteilungsleiterstelle gerichtlich gestoppt

Kategorie: Recht | 2. Februar 2018

Die Stelle der Leitung der Abteilung Verbraucherschutz bei einem Landesministerium darf auf gerichtlichen Eilantrag einer Mitbewerberin hin vorläufig nicht mit der ausgewählten Kandidatin besetzt werden. Dies entschied das VG Mainz (Az. 4 L 1377/17).

Weitere Informationen: Besetzung einer ministeriellen Abteilungsleiterstelle gerichtlich gestoppt

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Einladung zur Informationsveranstaltung „E-Rechnung“ . . .

Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 1. Januar 2025 müssen alle . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Exporte nach Japan von Januar bis . . . ...

Von Januar bis November 2024 wurden Waren im Wert von . . . ... [weiterlesen]

Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe im November . . . ...

Der reale (preisbereinigte) Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen . . . ... [weiterlesen]

Archiv