Bessere Informationen durch MiFID II

Kategorie: Recht | 3. Juni 2019

Wertpapier-Kunden können nach Umsetzung der MiFID II-Richtlinie Geschäfte auf einer besser informierten Grundlage durchführen und nachvollziehen. Insoweit sei die Zielsetzung eines verbesserten Anlegerschutzes grundsätzlich erreicht worden, erklärt die Bundesregierung (19/10429).

Weitere Informationen: Bessere Informationen durch MiFID II

Quelle: www.datev.de

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