Bestätigung der Anforderungen der prozessualen Waffengleichheit in äußerungsrechtlichen Eilverfahren

Kategorie: Recht | 5. Juni 2020

Das BVerfG hat eine einstweilige Verfügung des LG Berlin außer Kraft gesetzt, die den Beschwerdeführer ohne vorherige Anhörung zur Unterlassung einer Äußerung verpflichtet hatte (Az. 1 BvR 1246/20).

Weitere Informationen: Bestätigung der Anforderungen der prozessualen Waffengleichheit in äußerungsrechtlichen Eilverfahren

Quelle: www.datev.de

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