Bestellte Kunst muss bezahlt werden
Kategorie: Recht | 21. November 2018
Wer ein Kunstwerk bestellt, muss es grundsätzlich auch dann bezahlen, wenn es ihm nicht gefällt. Das OLG Köln hat eine Kölner Firma zur Bezahlung eines für ihre Jubiläumsfeier bestellten Videoclips des Comedian Jörg Knör verpflichtet (Az. 11 U 71/18).
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Quelle: www.datev.de