Besteuerung bei Firmensitz-Verlagerung
Kategorie: Steuern | 3. April 2018
Verlagerungen von Firmensitzen ins Ausland ändern nichts an der Besteuerung dieser Unternehmen in Deutschland. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit.
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Quelle: www.datev.de