Besteuerungszeitpunkt der Erbschaftsteuer bei zeitlich erst späterer Annahmeerklärung der Erbschaft in Italien
Kategorie: Steuern | 20. Januar 2020
Eine nach italienischem Recht notwendige Annahme einer Erbschaft stellt keine aufschiebende Bedingung für die nach deutschem Recht entstehende Steuer für auf den Erwerb von Todes wegen zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers dar. Dies entschied das FG Hessen (Az. 10 K 1539/17).
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Quelle: www.datev.de