Bestimmte Vorbereitungshandlungen können den Eindruck der Voreingenommenheit eines Richters erwecken

Kategorie: Recht | 11. Januar 2019

Im Einzelfall können bereits bestimmte Vorbereitungshandlungen wie eine telefonische Anforderung eines Passworts für staatsanwaltschaftliche Ermittlungsunterlagen den Eindruck der Voreingenommenheit eines Richters für einen Prozessbeteiligten entstehen lassen, auch wenn noch kein endgültiger Verfahrensfehler vorliegt. Dies entschied das BVerfG (Az. 1 BvR 436/17).

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Quelle: www.datev.de

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