Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistung nach § 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG – Änderung des UStAE aufgrund des EuGH-Urteils in der Rs. C-647/17 (Srf konsulterna)

Kategorie: Steuern und Recht | 10. Juni 2021

Das BMF hat den UStAE im Hinblick auf das EuGH-Urteil vom 13.03.2019 – Rs. C-647/17 („Srf konsulterna“) zur Ortsbestimmung bei Veranstaltungsleistungen und den Verkauf von Eintrittskarten geändert (Az. III C 3 – S-7117-b / 20 / 10002 :002).

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Quelle: www.datev.de

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