Bestuhlung der Frankfurter Rennbahn darf demontiert werden
Kategorie: Recht | 13. Februar 2018
Laut OLG Frankfurt am Main durfte die Stadt Frankfurt am Main die Klappsitze der Tribüne der Rennbahn interessierten Frankfurter Sportvereinen überlassen, dem Renn-Klub stünden hieran keine Rechte zu (Az. 2 W 11/18).
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Quelle: www.datev.de