Betreten auf eigene Gefahr – Kommune haftet nicht

Kategorie: Steuern und Recht | 4. Mai 2021

Das LG Nürnberg-Fürth (Az. 4 O 7325/20) und auch das OLG Nürnberg (Az. 4 W 362/21) hatten sich mit der Frage zu befassen, ob die Kommune haftet, wenn eine Fußgängerin auf einer Grünfläche in ein von einem Biber gegrabenes Loch stürzt.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

DStV begrüßt Einigung über Mehrwertsteuer im . . . ...

Der Rat der EU hat sich über das lange verhandelte . . . ... [weiterlesen]

Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung beschlossen . . .

Zum 1. Januar 2025 sollen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen . . . ... [weiterlesen]

Archiv